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Fahrradbeleuchtung

Fahrradfahren ohne Licht – Kavaliersdelikt oder gefährlicher Leichtsinn?

Fahrradreparatur.org Team
Verfasst von Fahrradreparatur.org Team
Zuletzt aktualisiert: 01. Dezember 2016
Lesedauer: 6 Minuten
Ein Fahrrad sollte nicht ohne Licht gefahren werden – mit einer Beleuchtung werden Unfälle und Bußgelder vermieden. © Fahrradreparatur.org

Fahrradfahren ohne Licht birgt viele Risiken – das ist den meisten Radfahrern bewusst. Dennoch verzichten viele Fahrradfahrer nach wie vor auf eine ausreichende Beleuchtung während der Fahrt im Dunkeln. Dies bringt nicht nur Gefahren mit sich, sondern kann auch ein Bußgeld nach sich ziehen. Erfahren Sie bei Fahrradreparatur.org, wieso Fahrradfahren ohne Licht verboten ist und wie Sie die passende Beleuchtung finden!

Fahrradfahren ohne Licht ist kein seltenes Phänomen auf deutschen Straßen: In den Jahren 2010 und 2011 wurden in der kalten Jahreszeit schwerpunkmäßige Kontrollen der Berliner Polizei durchgeführt. Dabei waren etwa 10 % der Radfahrer mit fehlender oder nur mit einer unzulässigen Beleuchtung unterwegs. Eine hohe Anzahl, wenn beachtet wird, dass unter 1.000 Einwohnern Berlins über 720 Personen ein Fahrrad besitzen. Hier stellt sich also die Frage, wieso so viele dieser Radfahrer ohne Licht mit dem Fahrrad fahren und wie diesem Problem entgegengewirkt werden kann, denn die fehlende Beleuchtung kann in der Dunkelheit schnell zu Problemen führen.

Ist Fahrradfahren ohne Licht erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Laut der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) ist das Fahrradfahren ohne Licht definitiv nicht erlaubt. In § 66 der StVZO ist detailliert geschildert, mit welcher Beleuchtung das Fahrrad ausgestattet sein muss, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Das Rad muss vorne mit einem Scheinwerfer ausgestattet sein, der weißes Licht abgibt. Hinten müssen ein rotes Licht sowie ein Rückstrahler angebracht sein, der einfallendes Licht auch dann zurückwirft, wenn die Lampe ausgeschaltet ist. Die Nennleistung der Lichtmaschinen muss mindestens 3 W (Watt) betragen, die Nennspannung muss bei mindestens 6 V (Volt) liegen. Die Lichter müssen so am Fahrrad befestigt sein, dass sie sich während der Fahrt nicht selbstständig verstellen können.

ACHTUNG:
Auch Fahrradanhänger und andere Beiwägen müssen mit einem Rückstrahler ausgestattet sein!

Darüber hinaus sind seitliche Reflektoren für die Speichen sowie nach vorne und hinten wirkende Reflektoren für die Pedale vorgeschrieben. Sogar die Höhe der Lichtmaschinen und die Reichweite des Lichtkegels sind in der StVZO vorgeschrieben – hier wird deutlich, dass der richtigen Beleuchtung für das Fahrrad durchaus viel Bedeutung zugesprochen wird. Die Vorschriften für die Fahrradbeleuchtung sind detailliert formuliert und lassen dem Radfahrer die Wahl zwischen einem klassischen Dynamo oder einem batteriebetriebenen Gerät.
Wer ohne Licht mit dem Fahrrad fährt und dabei erwischt wird, muss daher auch mit Bußgeldern rechnen. Es handelt sich dabei nämlich um eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro wird verhängt, wenn der Radfahrer lediglich ohne Licht unterwegs war – werden dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert oder passiert durch die fehlende Beleuchtung zum Beispiel ein Unfall, steigt das Bußgeld auf 25 Euro beziehungsweise 35 Euro. In den meisten Fällen muss der Radfahrer dann auch für entstandene Sachschäden aufkommen. Ebenso ist nicht selten Schmerzensgeld fällig.

Welche Gefahren entstehen durch die fehlende Beleuchtung?

Das Fahrradfahren ohne Licht sollte jedoch nicht nur wegen dem anfallenden Bußgeld vermieden werden – auch die entstehende Gefahr an sich muss bedacht werden.
So sind Radfahrer, die keine oder nur eine unzureichende Beleuchtung besitzen, für andere Verkehrsteilnehmer in der Dunkelheit kaum zu erkennen.
Das kann dazu führen, dass Autofahrer den Radfahrer nicht sehen und diesem hinten auffahren – ein solcher Unfall führt im Großteil der Fälle zu Verletzungen beim Radfahrer, nicht selten wird auch das Fahrzeug beschädigt.
Auch dann, wenn Fahrradfahrer über eine Kreuzung fahren oder links abbiegen, kann das fehlende Licht zum Problem werden: Die Auto- und LKW-Fahrer sehen den Radfahrer nicht und fahren dadurch einfach weiter.
Fahrradfahren ohne Licht führt damit jedes Jahr zu einigen Verletzten und leider auch zu Toten. Dabei sind nicht nur die Radfahrer selbst von den Konsequenzen betroffen, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer – Autofahrer können dadurch ebenso in Unfälle verwickelt werden wie Fußgänger. Umso wichtiger ist es daher für Radfahrer, dafür zu sorgen, dass das Fahrrad ausreichend beleuchtet ist.

Die richtige Fahrradbeleuchtung finden und installieren

Um dem Fahrradfahren ohne Licht entgegenzuwirken, sollten sich Radfahrer über die erhältlichen und passenden Lichtmaschinen informieren. Viele moderne Fahrräder und klassische Fahrradmodelle wie das Hollandrad oder ein Cityrad besitzen häufig einen Nabendynamo, der bei Bedarf auch nachgerüstet werden kann. Ein Nabendynamo ist, ebenso wie ein klassischer Seitenläuferdynamo, in den meisten Fällen bereits im Fahrrad verbaut.
Funktioniert der Dynamo nicht mehr oder ist, zum Beispiel bei einem Mountainbike, keiner vorhanden, können Sie zu einem batteriebetriebenen Gerät oder einer Lichtmaschine mit Akku greifen. Ein Modell mit Akku hat natürlich den großen Vorteil, dass es einfach wieder aufgeladen werden kann, während für ein batteriebetriebenes Gerät in regelmäßigen Abständen neue Batterien gekauft werden müssen.
Alternativ kann der Dynamo natürlich auch repariert werden – insbesondere bei Nabendynamos lohnt sich die Reparatur, denn diese Modelle sind im Vergleich zu anderen Dynamos eher teuer.

UNSER TIPP:
In einer versierten Fahrradwerkstatt können Sie Ihr Fahrrad checken und sich beraten lassen, ob sich die Reparatur der Lichtmaschine noch lohnt oder eine Neuanschaffung wirtschaftlicher ist.

Die Anschaffung oder die Reparatur der Fahrradbeleuchtung ist natürlich mit Kosten verbunden. Allerdings sollten diese Ausgaben in Kauf genommen werden, denn das Fahrradfahren ohne Licht kann unter Umständen ebenso teuer oder noch deutlich teurer werden. Sachschäden können schnell zu mehrstelligen Beträgen führen, die fällig werden – ist der Radfahrer Schuld, muss dieser zahlen. Besser ist es daher, sich vor der ersten Fahrt im Dunkeln eine ausreichende Beleuchtung anzuschaffen, die den Ansprüchen der StVZO genügt.

Fazit

Fahrradfahren ohne Licht ist gefährlich und kann zu Unfällen mit Verletzten oder sogar Toten führen: Ohne die Beleuchtung wird der Radfahrer nicht gesehen und kann schneller von anderen Verkehrsteilnehmern erfasst werden. Eine ausreichende Beleuchtung sorgt dafür, dass Sie auf dem Fahrrad auch in der Dunkelheit frühzeitig erkannt werden – so werden Unfälle verhindert. Auch einem Bußgeld sowie Zahlungen für einen eventuell entstandenen Sachschaden entgehen Sie so. Eine Fahrradwerkstatt kann Ihnen eine passende Lichtmaschine für ihr Fahrrad empfehlen und diese installieren.

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