Die Beleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil an einem Fahrrad. Ohne Sie ist das Rad nicht verkehrssicher, verkehrstüchtig und kann somit zur Gefahr für den Fahrer und die Mitmenschen im Straßenverkehr werden. Was bei der Beleuchtung des Fahrrads zu beachten ist, erfahren Sie auf Fahrradreparatur.org.
Die Fahrradbeleuchtung ist ein essentieller Bestandteil des Fahrzeugs. Es dient der Sicherheit, da es zum einen dem Fahrer einen erhellten Fahrweg bietet, zum anderen erleichtert sie anderen Verkehrsteilnehmern, den Radfahrer rechtzeitig auch im Dunklen und bei schlechten Witterungsbedingungen wahr zu nehmen.
Doch nicht jede Beleuchtung ist dabei für das Fahrrad geeignet. Zudem kann eine unzureichende oder zu starke Beleuchtung ein Verstoß gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) bedeuten.
Üblicherweise werden für das Licht am Fahrrad Glühlampen oder Leuchtioden eingesetzt, die entweder durch den am Fahrrad angeschlossenen Dynamo oder zusätzlichen Batterien mit Strom versorgt werden. Darüber hinaus zählen zu der Beleuchtung auch Reflektoren, die angestrahltes Licht zurückwerfen und eine entsprechende Aufmerksamkeit erwirken. Mehr über die einzelnen Beleuchtungselemente am Fahrrad sowie die Vorschriften zur Fahrradbeleuchtung erfahren Sie im Folgenden.
Fahrradlampen leuchten den Weg
Im Fahrrad gibt es üblicherweise zwei Lampen oder auch aktive Beleuchtungselemente. Zum einen den Frontscheinwerfer, zum anderen die Rückleuchte.
Frontscheinwerfer
Weißes Licht wird durch den Frontscheinwerfer nach vorne auf die Straße geworfen. Diese Lampe beleuchtet somit den Fahrweg des Radfahrers. Üblicherweise wird diese Beleuchtung durch einen Dynamo angetrieben. Ist dieser zu schwach, kann der Dynamo oder Nabendynamo entsprechend nachgerüstet werden. So erhalten Sie ein helleres Licht. Auch der Austausch der Lampe kann hier helfen. Anstatt einer Glühlampe sind beispielsweise Halogenlampen oder LEDs erlaubt. Wichtig ist, dass der Frontscheinwerfer korrekt eingestellt ist, damit er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet sondern entsprechend den Weg ausleuchtet und den Radfahrer im Dunklen kenntlich macht.
Bei der Helligkeit ist auch darauf zu achten, dass die Lampen nicht zu hell sind. Gemäß StVZO ist eine Leistung von 2,4 Watt oder 4,8 Watt als Fahrradlampe erlaubt. Empfehlenswert ist auch die Nutzung einer LED-Standleuchte. So haben Sie im Dunkeln und beim Warten an einer Ampel oder Kreuzung noch ausreichend Licht und werden darüber hinaus von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen. Idealerweise können Sie auch Ihre Fahrradbeleuchtung mit einem zusätzlichen Standlicht nachrüsten. Wenn das Standlicht nicht durch einen Akku oder eine Batterie betrieben wird, so können Sie diese auch einfach von einem Fachmann an Ihren Dynamo anschließen lassen. Dieser kann Ihnen darüber hinaus sagen, ob die Leistung Ihres Dynamos ausreicht, um die Beleuchtungselemente mit ausreichend Strom zu versorgen.
Rückleuchte
Ein diffuses, rotes Licht wird durch die Rückleuchte abgestrahlt. Die Leuchtkraft geht dabei entweder von mehreren LEDs oder einer Glühlampe aus, deren Leistung bei 0,6 Watt liegt. Moderne Rückleuchten mit LEDs bieten zusätzlich eine Standlichtfunktion. So kann der Radfahrer auch dann von herannahenden Fahrzeugen erkannt werden, wenn er an einer Kreuzung oder einer Ampel steht und der Dynamo nicht betrieben wird. Das Standlicht funktioniert bei der Rückleuchte, da hier während der Fahrt ein entsprechender Kondensator aufgeladen wird.
Reflektoren am Fahrrad
Retroreflektoren, Reflektoren oder auch passive Beleuchtungselemente genannt, benötigen – im Gegensatz zu Fahrradlampen – keine Stromzufuhr. Sie leuchten dann, wenn Sie von einer Lichtquelle angestrahlt werden. Wie der Name bereits sagt, reflektieren Reflektoren Licht.
Retroreflektoren werden so an dem Fahrrad befestigt, dass bei Lichteinwirkung das gesamte Fahrrad aufleuchtet. So müssen sie unter anderem an den Speichen des Rads, an den Pedalen, am Rücksitz sowie idealerweise an dem Lenker befestigt sein. Auch der Rahmen sollte mit entsprechenden lichtreflektierenden Klebestreifen versehen werden. So kann ein Autofahrer oder ein anderer Fahrradfahrer das andere Gefährt im eigenen Lichtkegel einfacher erkennen und ggf. ausweichen.
Reflektoren sind in den Farben Rot, Weiß und Gelb erhältlich. Die Farben der Fahrradbeleuchtung spielen eine wichtige Rolle, denn sie kennzeichnen, wo sich zu befestigen sind. Durch diese Hilfe können andere Verkehrsteilnehmer im Dunkeln oder bei schlechten Witterungsbedingungen erkennen, in welche Richtung sich das Rad bewegt.
Neben der Farbgebung ist auch die Größe des Reflektors wichtig. Sie entscheidet darüber wie viel und mit welcher Intensität Licht zurückgestrahlt wird.
Reflektorenanordnung nach StVZO
Gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sind folgende Reflektoren am Fahrrad als passive Beleuchtung vorgeschrieben:
Ein weißer Reflektor muss auf der Fahrradvorderseite unter oder über dem Frontscheinwerfer montiert sein. Idealerweise ist in der Vorderlampe neben einer aktiven Beleuchtung auch eine passive Beleuchtung integriert. So ist ein zusätzlicher, weißer Reflektor am Lenker nicht zwingend notwendig.
Im besten Fall am Sattel oder Gepäckträger oder maximal 60 cm (Zentimeter) über dem Boden sollte auf der Rückseite des Fahrrads ein roter Reflektor montiert sein. Er darf während der Fahrt nicht durch Gegenstände auf dem Sattel oder Jacken verdeckt werden. Zusätzlich muss auf der Rückseite ein großflächiger Z-Reflektor montiert sein. Teilweise sind diese allerdings auch schon in die Rückleuchte integriert. Erkunden Sie sich hier am besten bei Fachmann, ob Sie eine zusätzliche, passive Beleuchtung benötigen.
An den Pedalen muss jeweils auf beiden Seiten ein Reflektor integriert sein, der nach vorne und einer, der nach hinten strahlt. Diese Reflektoren sind gelb. Zusätzlich können noch seitlich reflektierende Platten an den Pedalen befestigt werden. Sie sind jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Weiterhin sollten gelbe Reflektoren am Hinterrad sowie am Vorderrad in den Speichen befestigt werden. Die StVZO schreibt hier jeweils vier Stück vor. Zusätzlich können auch weiße Reflexstreifen in den Laufrädern oder den Speichen befestigt werden. Besonders bei einem Kinderfahrrad sollten Sie lieber mehr passive Beleuchtungselemente anbringen, damit die Kleinen im Straßenverkehr nicht übersehen werden.
Ist Ihr Fahrrad mit zu wenigen Reflektoren ausgestattet, können Sie diese Fahrradbeleuchtung beim Fahrradhändler kaufen. Welche Beleuchtung für Ihre Bedürfnisse und Ihr Fahrrad am besten geeignet ist, erklärt dieser Ihnen gerne.
Fazit
Der Umfang der Fahrradbeleuchtung sowie deren Anordnung ist in der Straßenverkehrszulassungsordnung festgelegt.
Ist Ihre Glühlampe oder Ihr Reflektor defekt oder benötigen Sie einen stärkeren Dynamo, der Ihre Lichtquellen entsprechend mit Strom versorgen kann, so wenden Sie sich am besten an eine Fahrradwerkstatt aus Ihrer Umgebung. Diese haben außerdem alle nötigen Fahrradteile parat.