Jährlich werden mehrere Tausend Radfahrer in Unfälle verwickelt. Häufig kommen sie dabei mit dem Schrecken oder einem Materialschaden davon. Nach dem Dank, den Unfall unbeschadet überstanden zu haben, ist jedoch der Ärger über die hohe finanzielle Belastung für die Reparatur groß. Doch was ist bei Unfallschäden am Rad zu tun?
Fast im Minutentakt geschieht in Deutschland ein Unfall mit einem Fahrradfahrer als Beteiligter. Nicht selten kommen sogar Radfahrer dabei ums Leben. Zwar sank die Zahl kürzlich erst von 396 auf 383 ums Leben gekommenen Radfahrern, allerdings ist die Zahl der in Unfälle verwickelter Zweiradfahrer mit etwa 80.000 (laut DVW) noch immer erschreckend hoch. Was ist bei einem Fahrradunfall zu tun? Wer bezahlt die Reparatur der Unfallschäden am Rad und wie können Sie sich vor der finanziellen Belastung schützen? Das erfahren Sie im Folgenden.
Nach dem Unfall richtig reagieren
Nach Unfällen mit einem Rad sitzt zuerst der Schreck noch sehr tief. Dennoch sollte nun richtig gehandelt werden, damit später keine Ungereimtheiten aufkommen.
Nach einem Unfall sollte zunächst der Zustand der Beteiligten überprüft werden. Liegen schwere oder auch nur leichte Verletzungen vor, sind auf jeden Fall ein Rettungswagen sowie die Polizei zu alarmieren. Den Rettungsdienst erreichen Sie über die Nummer der Feuerwehr. Teilweise benachrichtigt die Polizei auch Sanitäter, die ebenfalls zur Unfallstelle kommen. Nun sollte der Unfallort abgesichert werden. Fahrradteile, Autoteile oder andere Bestandteile der in den Unfall involvierten Fahrzeuge, sollten erst einmal nicht weggeräumt werden. Diese können später der Beweissicherung dienen. Schießen Sie am besten mit Ihrem Smartphone Fotos – auch von den Unfallschäden an Ihrem Rad. Nur so können Sie alle wichtigen Punkte festhalten.
Tauschen Sie, nachdem der Unfallort soweit gesichert ist, alle nötigen Informationen mit den Beteiligten aus. Lassen Sie sich hierzu den Führerschein sowie den Personalausweis geben. Fotografieren Sie beides ab oder schreiben Sie beides ab. Die gegnerische Unfallversicherung kann ebenfalls kurz nach dem Unfall kontaktiert werden. Ist die Telefonnummer nicht bekannt, so hilft beispielsweise der Zentralruf der Autoversicherer. Hier können bereits einige Formalitäten geklärt werden, auch in Bezug darauf, wer die Kosten den Unfalls trägt. Haben Sie als Fahrradfahrer keine Unfallversicherung, so sollten Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung in Kontakt treten, wenn die Gegenseite an Sie Ansprüche erhebt. Ist dies nicht der Fall und erheben nur Sie Ansprüche an die Gegenseite, so werden alle Formalitäten von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Vermeiden Sie nach dem Unfall Diskussionen mit den Beteiligten und lassen Sie sich von der Polizei zu keiner Falschaussage verleiten. Teilweise kann durch den Unfall Ihr Erinnerungsvermögen außer Gefecht gesetzt worden sein, sodass Sie sich nicht mehr korrekt an den Unfallhergang erinnern können. Hier kann es leicht zu Falschaussagen sowie der Weitergabe von Fehlinformationen kommen. Ist der Unfallhergang eindeutig, auch ohne Polizei, können Sie gegebenenfalls auf das informieren der Beamten verzichten. Überlegen Sie sich jedoch, ob nicht durch eventuelle Unfallschäden am Rad oder an Ihnen finanzielle oder gesundheitliche Folgen aufwarten können. Hier ist die Beweissicherung sowie die schriftliche Aufnahme des Unfallhergangs durch die Polizei hilfreich, denn sie dient als Beweismittel vor Gericht.
Ansprüche aus Unfällen geltend machen
Nach dem Unfall sollten alle Beteiligten von einem Gutachter gesundheitliche sowie materielle Schäden genau untersuchen lassen. Am besten gehen Sie direkt nach dem Unfall zum Arzt und schildern Sie Ihr Anliegen. Sollten nach wenigen Tagen weitere Beschwerden hinzukommen, so ist hierüber ebenfalls Ihr Arzt zu informieren. Für die Untersuchung materieller Unfallschäden am Rad können Sie sich an Ihre Versicherung oder einen Gutachter wenden. Die Schäden an Ihrem Fahrrad kann auch eine ansässige Fahrradwerkstatt mit fachkundigen Fahrradmonteuren durchführen. Schildern Sie hierfür genau, wofür Sie das entsprechende Gutachten benötigen. Die Profis verfügen oftmals über spezielle Vordrucke, in die alle wichtigen Informationen eingepflegt werden.
Ist Ihr Fahrrad durch den Unfall stark beschädigt, so sollten Sie sich von einem Sachverständigen oder den Spezialisten der Fahrradwerkstatt einen Kostenvoranschlag geben lassen. Oftmals wird der Wert des Fahrrads anhand der Schwacke-Bewertung beurteilt. Erschrecken Sie nicht, wenn Ihr Fahrrad dabei mit einem geringeren Wert angegeben wird, als Sie glauben. Häufig verlieren Fahrräder bereits nach zwei Jahren 50 Prozent an Wert (OLG Düsseldorf (1 U 234/02)).
Um Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen und durchzusetzen, wird ein entsprechender Fachanwalt für Verkehrsrecht benötigt. Vergessen Sie dabei nicht, alle Unkosten mit aufzuzählen. Neben Schmerzensgeld wären dies beispielsweise Kosten für den Dienstausfall, Krankenhausbesuche, Rehabilitationsmaßnahmen und vieles mehr. Der Fachanwalt wird Sie dahingehend beraten.
Um größere Unfallschäden am eigenen Körper und am Fahrrad zu vermeiden, ist auf jeden Fall die richtige Schutzausrüstung sowie ein verkehrstüchtiges Fahrrad notwendig. Denken Sie daher an einen Fahrradhelm, bringen Sie Ihr Fahrrad regelmäßig zur Inspektion, warten Sie es vor jeder Fahrt und bewegen Sie sich umsichtig und aufmerksam im Straßenverkehr. So können bereits einige Unfälle mit schweren Folgen vermieden werden.
Fazit
Um größere Schäden zu vermeiden, achten Sie auf ein verkehrssicheres Fahrrad, eine aufmerksame und vorausschauende Fahrweise und eine entsprechende Ausrüstung beim Fahrradfahren.