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Fahrradunfall

Wann soll ich eine Unfallanzeige erstatten?

Fahrradreparatur.org Team
Verfasst von Fahrradreparatur.org Team
Zuletzt aktualisiert: 22. November 2016
Lesedauer: 5 Minuten
Gerade wenn ein PKW involviert ist, sollte der Unfall bei der Polizei angezeigt werden © Alexas_Fotos / Pixabay.com

An der Kreuzung nicht richtig aufgepasst, eine rote Ampel missachtet oder nicht rechtzeitig gebremst, und schon kracht es. Egal ob man selber oder die anderen die Schuld tragen, sind Unfälle an der Tagesordnung. Ist niemand ernsthaft verletzt und gibt es keine sichtbaren Schäden, fahren viele einfach weiter. Doch das kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Mehr dazu erfahren Sie auf Fahrradreparatur.org

Abbiegefehler sind die Hauptursache für Fahrradunfälle. Gerade PKW- oder LKW-Fährer unterschätzen die Geschwindigkeit der Radfahrer, oder übersehen sie wegen des toten Winkels. Aber auch unter Radfahrer sind Karambolagen nicht selten. Waghalsige Überholungsmanöver auf dem Radweg und verminderte Aufmerksamkeit durch telefonieren oder Musik hören gehören zu den häufigsten Gründen. Wer Glück hat, kommt mit dem Schrecken davon. Doch sobald etwas am Fahrrad kaputt ist, oder man selber auf die Straße geschleudert wird, wird die Sache ernster.

Wann ist eine Unfallanzeige angebracht?

Gerade bei Bagatellschäden wie Kratzer am Fahrzeug oder Schürfwunden, melden viele Menschen den Unfall nicht. Das kann sich jedoch als teurer Fehler herausstellen. Unmittelbar nach dem Unfall verfällt man oft in eine Schockstarre. Eventuelle Verletzungen und Brüche werden nicht sofort bemerkt, so dass man zunächst ohne Probleme weiterfährt. Gerade bei Stürzen ist es aber möglich, dass die betroffenen Körperteile erst nach ein paar Tagen schmerzen. Wer nicht rechtzeitig zum Arzt geht, verliert eventuelle Ansprüche an eine Unfallversicherung beziehungsweise kann sie viel schwerer durchsetzen. Selbst wenn vorerst nur ein paar Kratzer am Fahrrad sichtbar sind, lohnt es sich, die Polizei einzuschalten. Der Vorteil dabei ist, dass man
einen Beweis hat, wenn es sich nachträglich herausstellt, dass es für die eigene Gesundheit Konsequenzen gibt.
Sind große Schäden oder Verletzungen sofort sichtbar, ist es ohnehin Pflicht, die Polizei anzurufen. Sie sichert die Unfallstelle ab, fotografiert sie und vernimmt Beteiligte und Zeugen. Auch wenn der Verursacher geflohen ist, sollte man sie trotzdem einschalten. Selbst wenn die Chancen gering sind, ihn ausfindig zu machen, wird Anzeige gegen unbekannt erstattet. Gegenüber Versicherungen ist dieses Schriftstück oft notwendig, um eine finanzielle Entschädigung zu erhalten.
Ist man selbst der Verursacher und der Geschädigte ist nicht vor Ort, weil man zum Beispiel gegen ein parkendes Auto gefahren ist, ist man verpflichtet, eine gewisse Zeit zu warten, wenn ein Schaden am Fahrzeug sichtbar ist. Üblicherweise gelten 30 bis 60 Minuten als angemessene Zeit. Danach sollte man die Polizei anrufen, die alles Weitere regeln wird. Wer wegläuft, begeht Fahrerflucht, dabei handelt es sich um eine Straftat. Auch einen Zettel mit den eigenen Daten an der Windschutzscheibe zu hinterlassen reicht nicht aus.
Selbst wenn man sich entscheidet, den Unfall vorerst nicht zu melden, sollte man mit den involvierten Personen wichtige Daten wie Telefonnummer und Adresse austauschen. Alle Beteiligten sind dazu verpflichtet, so dass es nicht möglich ist, sich zu entziehen. Sollte jemand sich doch weigern, bleibt nichts anderes übrig, als doch die Polizei anzurufen. Eventuelle Augenzeugen sind wichtig, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, weil der Verursacher seine Schuld bestreitet. Auch in diesem Fall gilt es: sofort Namen und Handynummern festhalten. Nachträglich die Leute ausfindig zu machen gestaltet sich oft als schwierig.

UNSER TIPP
Das Blech ist gebogen, die Bremsen funktionieren nicht mehr richtig, ein paar Speichen sind kaputt, das Licht ist auch hin. Was für den eigenen Körper gilt, ist auch für das Fahrrad gültig. Eine Inspektion in einer kompetenten Werkstatt ist wichtig, um sorgenfrei weiterfahren zu können. Als Hobbytüftler ist die Versuchung groß, den Schaden selber beseitigen zu wollen. Doch eine professionelle Reparatur ist immer vorzuziehen, weil ein Fachmann den richtigen Blick hat. Sie sparen Zeit und können sicher sein, dass Ihr Fahrrad einwandfrei funktioniert. Ist der Helm in Mitleidenschaft gezogen worden, soll er im Zweifelsfall ausgetauscht werden. Nicht immer sind Risse im Material sichtbar. Ein kaputter Helm schützt aber nicht mehr, falls es wieder zu einem Unfall kommt. Auch hier werden Sie in der Fahrradwerkstatt kompetent beraten und können aus vielen Modellen einen neuen Helm aussuchen.
 

Wie meldet man einen Unfall und wer soll informiert werden?

Handelt es sich um einen Arbeitswegeunfall, muss der Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt werden. Gerade im Hinblick auf eine eventuelle Arbeitsunfähigkeit, springt unter Umständen die Berufsgenossenschaft ein.
Wer eine Fahrradversicherung mit einer erweiterter Deckung besitzt, auch Fahrrad-Vollkasko genannt, sollte sie umgehend kontaktieren. Dabei ist es wichtig, das Kleingedruckte im Vertrag durchzulesen. Manche Policen verlangen, dass der Unfall bei der Polizei gemeldet wird, damit sie den Schaden ersetzen.
Als Verursacher oder Mitverursacher sollte man rechtzeitig die eigene Haftpflichtversicherung anrufen oder anschreiben. Lässt man zu viel Zeit vergehen, kommt sie mitunter nicht mehr für den Schaden auf.
Entscheidet man sich nachträglich für eine Meldung bei der Polizei, ist dies auch möglich. Gerade dann ist es wichtig, so viele Beweisfotos wie möglich und die Daten der Beteiligten zu nennen.

Fazit

Sind Unfallschäden am Rad oder gibt es schwer verletzte Menschen, erfolgt eine Unfallanzeige immer. Erscheint vorerst alles in Ordnung, sollten zumindest Beweisfotos gemacht werden. In der Regel haftet der Verursacher mit seiner Haftpflichtversicherung. Kann niemand ausfindig gemacht werden, ersetzen manche Fahrradversicherung Schäden am Fahrzeug. Sind Sie in einem Unfall mit dem Fahrrad involviert, ist ein Check in einer Werkstatt ratsam. Hier finden Sie Adressen von Werkstätten in ihrer Nähe und können kostenlos und unverbindlich Angebote einholen.

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