An der Kreuzung nicht richtig aufgepasst, eine rote Ampel missachtet oder nicht rechtzeitig gebremst, und schon kracht es. Egal ob man selber oder die anderen die Schuld tragen, sind Unfälle an der Tagesordnung. Ist niemand ernsthaft verletzt und gibt es keine sichtbaren Schäden, fahren viele einfach weiter. Doch das kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Mehr dazu erfahren Sie auf Fahrradreparatur.org
Abbiegefehler sind die Hauptursache für Fahrradunfälle. Gerade PKW- oder LKW-Fährer unterschätzen die Geschwindigkeit der Radfahrer, oder übersehen sie wegen des toten Winkels. Aber auch unter Radfahrer sind Karambolagen nicht selten. Waghalsige Überholungsmanöver auf dem Radweg und verminderte Aufmerksamkeit durch telefonieren oder Musik hören gehören zu den häufigsten Gründen. Wer Glück hat, kommt mit dem Schrecken davon. Doch sobald etwas am Fahrrad kaputt ist, oder man selber auf die Straße geschleudert wird, wird die Sache ernster.
Wann ist eine Unfallanzeige angebracht?
Gerade bei Bagatellschäden wie Kratzer am Fahrzeug oder Schürfwunden, melden viele Menschen den Unfall nicht. Das kann sich jedoch als teurer Fehler herausstellen. Unmittelbar nach dem Unfall verfällt man oft in eine Schockstarre. Eventuelle Verletzungen und Brüche werden nicht sofort bemerkt, so dass man zunächst ohne Probleme weiterfährt. Gerade bei Stürzen ist es aber möglich, dass die betroffenen Körperteile erst nach ein paar Tagen schmerzen. Wer nicht rechtzeitig zum Arzt geht, verliert eventuelle Ansprüche an eine Unfallversicherung beziehungsweise kann sie viel schwerer durchsetzen. Selbst wenn vorerst nur ein paar Kratzer am Fahrrad sichtbar sind, lohnt es sich, die Polizei einzuschalten. Der Vorteil dabei ist, dass man
einen Beweis hat, wenn es sich nachträglich herausstellt, dass es für die eigene Gesundheit Konsequenzen gibt.
Sind große Schäden oder Verletzungen sofort sichtbar, ist es ohnehin Pflicht, die Polizei anzurufen. Sie sichert die Unfallstelle ab, fotografiert sie und vernimmt Beteiligte und Zeugen. Auch wenn der Verursacher geflohen ist, sollte man sie trotzdem einschalten. Selbst wenn die Chancen gering sind, ihn ausfindig zu machen, wird Anzeige gegen unbekannt erstattet. Gegenüber Versicherungen ist dieses Schriftstück oft notwendig, um eine finanzielle Entschädigung zu erhalten.
Ist man selbst der Verursacher und der Geschädigte ist nicht vor Ort, weil man zum Beispiel gegen ein parkendes Auto gefahren ist, ist man verpflichtet, eine gewisse Zeit zu warten, wenn ein Schaden am Fahrzeug sichtbar ist. Üblicherweise gelten 30 bis 60 Minuten als angemessene Zeit. Danach sollte man die Polizei anrufen, die alles Weitere regeln wird. Wer wegläuft, begeht Fahrerflucht, dabei handelt es sich um eine Straftat. Auch einen Zettel mit den eigenen Daten an der Windschutzscheibe zu hinterlassen reicht nicht aus.
Selbst wenn man sich entscheidet, den Unfall vorerst nicht zu melden, sollte man mit den involvierten Personen wichtige Daten wie Telefonnummer und Adresse austauschen. Alle Beteiligten sind dazu verpflichtet, so dass es nicht möglich ist, sich zu entziehen. Sollte jemand sich doch weigern, bleibt nichts anderes übrig, als doch die Polizei anzurufen. Eventuelle Augenzeugen sind wichtig, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, weil der Verursacher seine Schuld bestreitet. Auch in diesem Fall gilt es: sofort Namen und Handynummern festhalten. Nachträglich die Leute ausfindig zu machen gestaltet sich oft als schwierig.
Wie meldet man einen Unfall und wer soll informiert werden?
Handelt es sich um einen Arbeitswegeunfall, muss der Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt werden. Gerade im Hinblick auf eine eventuelle Arbeitsunfähigkeit, springt unter Umständen die Berufsgenossenschaft ein.
Wer eine Fahrradversicherung mit einer erweiterter Deckung besitzt, auch Fahrrad-Vollkasko genannt, sollte sie umgehend kontaktieren. Dabei ist es wichtig, das Kleingedruckte im Vertrag durchzulesen. Manche Policen verlangen, dass der Unfall bei der Polizei gemeldet wird, damit sie den Schaden ersetzen.
Als Verursacher oder Mitverursacher sollte man rechtzeitig die eigene Haftpflichtversicherung anrufen oder anschreiben. Lässt man zu viel Zeit vergehen, kommt sie mitunter nicht mehr für den Schaden auf.
Entscheidet man sich nachträglich für eine Meldung bei der Polizei, ist dies auch möglich. Gerade dann ist es wichtig, so viele Beweisfotos wie möglich und die Daten der Beteiligten zu nennen.