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Fahrraddiebstahl

Den Fahrraddiebstahl melden: Das ist zu beachten

Fahrradreparatur.org Team
Verfasst von Fahrradreparatur.org Team
Zuletzt aktualisiert: 28. Januar 2017
Lesedauer: 4 Minuten
Den Fahrraddiebstahl zu melden, lohnt sich vor allem bei hochwertigen Fahrrädern und bei einer vorhandenen Versicherung. © Pexels / pixabay.com

Nach einem Fahrraddiebstahl ist es besonders wichtig, den Diebstahl zu melden. Einige Radfahrer vernachlässigen dies jedoch, da die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen sehr gering ist. Das Anzeigen des Fahrraddiebstahls hat allerdings auch Vorteile für den betroffenen Radfahrer selbst. Erfahren Sie bei Fahrradreparatur.org, wieso und wie ein Fahrraddiebstahl gemeldet werden sollte!

Ein Fahrraddiebstahl muss natürlich gemeldet werden – allerdings ist es auch von besonderer Wichtigkeit, das Fahrrad präventiv vor einem Diebstahl zu schützen. Dazu werden Schlösser eingesetzt, aber moderne Systeme erlauben auch eine Ortung des Geräts mit dem Smartphone über ein GPS-Signal. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zu einem Diebstahl des Fahrrads, bei dem der Eigentümer des Gefährts unbedingt mit einer Meldung des Fahrraddiebstahls reagieren sollte – auch aus eigenem Interesse.

Wieso ist es wichtig, einen Fahrraddiebstahl zu melden?

Viele Eigentümer eines Fahrrads sind der Meinung, dass es nicht sinnvoll ist, einen Fahrraddiebstahl zu melden. Die geringen Aufklärungsquoten dieser Diebstähle von nur 5 % bis 10 % führen zu einer Resignation der Radfahrer, die eine Nachverfolgung des Delikts aufgeben – allerdings ist eine Anzeige unbedingt notwendig! Dadurch erhalten die polizeilichen Dienststellen nämlich wichtige Informationen über das mögliche Vorgehen der Diebe, die meistens mehrmals tätig sind. Zudem erhält das Delikt des Fahrraddiebstahls durch die vermehrten Meldungen auch mehr Aufmerksamkeit und kann langfristig dafür sorgen, dass dieses weit verbreitete Problem auch bei der Polizei mehr Beachtung findet. Würde das Fahrrad außerdem ohne eine Meldung gefunden werden, könnte es nicht zum eigentlichen Eigentümer zurückgeführt werden und würde versteigert werden.
Eine Meldung des Fahrraddiebstahls kann aber auch für die eigenen Interessen verfolgen. Wer eine Hausrat- oder eine Fahrradversicherung abgeschlossen hat, erhält die verfügbaren Leistungen in der Regel nur, wenn eine Anzeige bei der Polizei gestellt wurde. Dadurch kann die Versicherung sicherstellen, dass das Fahrrad tatsächlich gestohlen wurde. Die meisten Versicherungen leisten erst nach einer Wartezeit von etwa drei Wochen nach erfolgter Anzeige und ohne einen Ermittlungserfolg. Auch, wenn das Rad nicht mehr auftauchen sollte, ist es daher sinnvoll, einen Fahrraddiebstahl zeitnah zu melden.

So wird der Fahrraddiebstahl gemeldet

Grundsätzlich muss der Fahrraddiebstahl der Polizei und der Versicherung gemeldet werden.
Bei einer Anzeige bei der Polizei haben betroffene Personen die Wahl zwischen einer Onlineanzeige und der Meldung vor Ort. Die meisten Bundesländer bieten mittlerweile online ein Formular an, über das der Sachverhalt erläutert werden kann: Hier werden unter anderem der Tathergang und der Tatzeitpunkt angegeben. Damit werden wie bei einer gängigen Anzeige Ermittlungen ausgelöst. Das Melden des Fahrraddiebstahls kann allerdings natürlich auch vor Ort auf der Polizeiwache erfolgen und ist in jedem Fall kostenlos. Allerdings sollte die Anzeige innerhalb von 48 Stunden nach dem Diebstahl gestellt werden. Um der Polizei die Erkennung des Fahrrads zu erleichtern, können Fotos beigelegt werden – im Idealfall ist allerdings eine Fahrradcodierung vorhanden, die das Rad eindeutig identifiziert.

UNSER TIPP:
Weitere präventive Maßnahmen, die auch nach dem Diebstahl greifen, sind zum Beispiel die Fahrradortung oder die Registrierung des Rads.

Der Fahrraddiebstahl wird daneben auch bei der Versicherung gemeldet. Am besten wird der Meldung auch ein Nachweis der Anzeige bei der Polizei beigelegt, um einen Beweis zu erbringen. Sinnvoll ist es auch, den Kaufbeleg oder eine Rechnung anzuhängen. Dies erleichtert es, den Zeitwert des Fahrrads zum Zeitpunkt des Diebstahls zu bestimmen. Wurde das gestohlene Fahrrad innerhalb der drei Wochen nicht gefunden, zahlt die Versicherung ihre Leistungen – allerdings nur unter einigen Voraussetzungen: Das Fahrrad muss beim Diebstahl entweder in den Wohnräumen oder im eigenen Keller abgestellt gewesen sein, damit die Hausratversicherung greift. Damit die Fahrradversicherung für den entstandenen Schaden leistet, muss das Fahrrad ordentlich angeschlossen gewesen sein. Das bedeutet, dass das Rad mit einem angemessenen Schloss – dessen Kaufpreis etwa 5 % bis 10 % des Neupreises des Fahrrads entspricht – an einem feststehenden Gegenstand angeschlossen wurde.
Neben der Polizei und der Versicherung kann der Fahrraddiebstahl auch beim örtlichen Fundbüro gemeldet werden.

Fazit

Ein Fahrraddiebstahl sollte prinzipiell immer gemeldet werden. Eine Anzeige bei der Polizei lohnt sich aber vor allem dann, wenn der Diebstahl des Fahrrads durch die Hausratsversicherung oder die Fahrradversicherung abgedeckt ist. Nach der Meldung an die Versicherung, der ein Beleg der polizeilichen Anzeige beigefügt wurde, kann diese nach drei Wochen erfolglosen Wartens die Leistungen erbringen. Um Anspruch auf die Versicherungsleistungen zu haben, muss das Fahrrad beim Diebstahl mit einem robusten Schloss gesichert gewesen sein.

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