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Wann gibt es Altersbegrenzungen für das E-Bike?

Fahrradreparatur.org Team
Verfasst von Fahrradreparatur.org Team
Zuletzt aktualisiert: 05. Januar 2017
Lesedauer: 4 Minuten
Führerschein und Altersbegrenzung für das E-Bike? Das gibt es – doch nur in manchen Fällen. © Robfoto / pixabay.com

Eine Altersbegrenzung für das E-Bike – gibt es das? Diese Frage stellen sich vor allem sehr junge sowie sehr alte Personen, die mit dem Elektrofahrrad fahren möchten, denn der eingebaute Motor gibt dem Rad enormen Antrieb. Bei Fahrradreparatur.org erfahren Sie alles über das E-Bike und die Altersbegrenzung!

Kaum ein Fahrradtyp hat in den letzten Jahren einen solchen Boom erlebt, wie das Elektrofahrrad. Es ist zwar recht teuer, bietet aber eine Menge sehr angenehmer Vorteile. Das macht vielen Sportmuffeln das Fahrradfahren wieder leicht. Rechtlich gibt es einige wenige Regeln, die es zu beachten gibt – für einige Fahrradfahrer stellt sich jedoch auch die Frage, ob es für das E-Bike eine Altersbegrenzung gibt.

Wann gibt es eine Altersbegrenzung für das E-Bike?

Wann mit dem E-Bike keine Altersbegrenzung einhergeht

Das Pedelec ist primär ein Fahrrad, welches mit einem Elektromotor unterstützt wird. Der Motor treibt das Fahrrad nicht selbst an, sondern verstärkt die Kraft, mit der in die Pedale getreten wird. Diese Kraftverstärkung hat es aber in sich. Der Fachhandel unterscheidet deshalb zwischen „normalen“ Pedelecs und den S-Pedelecs. Normale Pedelecs haben eine begrenzte Motorleistung bis 250 Watt. Mit diesen Motoren können die Fahrräder auf 25-30 km/h beschleunigt werden. Bis zu dieser Leistung gelten die Pedelecs rein rechtlich noch als ganz normale Fahrräder. Eine Altersbegrenzung, Versicherungs- oder Zulassungspflicht für das E-Bike besteht nicht.

Nötiges Mindestalter durch Geschwindigkeit

Alles ab 250 Watt Motorleistung gilt vor dem Gesetzgeber als Kleinkraftrad. Die Leistung ist jedoch auf 500 Watt begrenzt. Diese Pedelecs können bis zu 45 km/h schnell fahren. Kleinkrafträder dürfen grundsätzlich erst mit einer passenden Fahrerlaubnis bewegt werden dürfen, für die man mindestens 15 Jahre alt sein muss. Somit entsteht hier eine Altersbegrenzung für das Fahren des E-Bikes.
Diese E-Bike Altersbegrenzung ist auch sinnvoll, da dermaßen schnelle Fahrräder nicht nur eine gewisse Mindestgröße, sondern vor allem eine ausreichende Weitsicht erfordern. Sie sind von der Grundkonzeption immer noch erweiterte Fahrräder und keine originär für Schnellfahrten konstruierten Fahrzeuge. Sie unterscheiden sich in ihrer Fahr- und Bremscharakteristik deutlich von Mofas und Kleinrollern.

Vorsicht bei Manipulationen

Prinzipiell lässt sich die Leistung von jedem E-Bike mit etwas Geschick und Sachverstand bis 500 Watt steigern. Rechtlich ist dies jedoch nur von Fachwerkstätten zulässig. Sobald die Schwelle von 250 Watt überschritten wurde, gelten wieder zwingend die Altersbegrenzung von 15 Jahren für das E-Bike und der Besitz des Führerscheins. Wird seitens der Polizei eine nicht zugelassene Erweiterung der Motorleistung oder eine Nachrüstung des Elektromotors festgestellt, drohen empfindliche Strafen: Der Entzug der Fahrerlaubnis, die Sperre für den Erwerb der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe sind in diesem Fall die üblichen Sanktionen.

Empfehlungen für das E-Bike

Neben der Altersbegrenzung des E-Bikes existieren kaum weitere gesetzliche Vorschriften für den Betrieb eines Pedelecs. Das Elektrofahrrad muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden, was vor allem die Lichtanlage und die Bremsen betreffen. Das Tragen eines Schutzhelms ist erst bei den stärkeren Pedelecs erforderlich. Jedoch empfiehlt der ADFC dringend, immer einen Helm zu tragen, sobald das E-Bike gefahren wird.

Zu alt für das Elektrobike?

Eine Altersbegrenzung für das E-Bike nach „oben“ gibt es nicht. Solange man sicher ein Fahrrad im Straßenverkehr bewegen kann, darf man es auch. Tatsächlich sind besonders die Pedelecs hervorragend dazu geeignet, Senioren wieder in Bewegung zu bringen, da die Anstrengung hier deutlich geringer ist. Und falls es mit der Balance nicht mehr so klappt – der Fachhandel bietet auch Dreiräder mit Elektrounterstützung an.

Fazit

Eine typische Altersbegrenzung für das Fahren eines E-Bikes gibt es nicht: Elektrofahrräder, die im Handel erhältlich sind und bis zu 45 km/h schnell fahren können, sind in jedem Alter zulässig. Nur dann, wenn die Motorleistung des E-Bikes 250 Watt überschreitet, ist eine Fahrerlaubnis notwendig. In diesem Fall wird die Altersbegrenzung auf 15 Jahre festgelegt.

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