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Was ändert sich für Radfahrer 2017?

Fahrradreparatur.org Team
Verfasst von Fahrradreparatur.org Team
Zuletzt aktualisiert: 09. Januar 2017
Lesedauer: 4 Minuten
Neben Fußgängern müssen Radfahrer manche Radwege künftige auch mit E-Bikes bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h teilen. © hrohmann / pixabay.com

Auch zu Beginn des Jahres 2017 warteten wieder viele neue gesetzliche Regelungen auf die Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen. Neuregelungen im Straßenverkehr führen jedoch oft zu Verwirrung und Missverständnissen. Erfahren Sie daher bei Fahrradreparatur.org, worauf Sie als Radfahrer im neuen Jahr achten müssen!

Änderungen der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, werden regelmäßig vorgenommen: So soll die Sicherheit auf Straßen, Wegen und Plätzen gewährleistet werden. Die Straßenverkehrsordnung ist zur Regelung des Verhaltens im Straßenverkehr vorgesehen und setzt wichtige Vorgaben wie die gegenseitige Rücksichtnahme oder Geschwindigkeitsbegrenzungen fest. Dabei müssen sich nicht nur Autofahrer an die StVO halten: Auch die Rechte und Pflichten von Radfahrern sind in dieser Ordnung festgehalten. Mit dem Jahr 2017 kommen dabei einige Änderungen auf die Verkehrsteilnehmer zu, die verinnerlicht werden sollten.

Ampeln für Radfahrer 2017

Eine der wichtigsten Änderungen für Fahrradfahrer ab dem Jahr 2017 stellt die neue Regelung der Ampeln an. Bisher galt die Regelung, dass Radfahrer sich auch nach der Ampel für Fußgänger richten konnten, wenn keine gesonderten Lichtzeichen für Fahrradfahrer angebracht waren. Mit dem Beginn des Jahres 2017 müssen sich Radfahrer nach § 37 Abs. 2 Satz 6 StVO, wenn keine eigene Ampel für Radfahrer angebracht ist, an die Ampel für Autofahrer halten. Damit werden Fahrradfahrer gleichzeitig auch stärker in den motorisierten Straßenverkehr integriert.

Kinder und Eltern

Auch für die Eltern von Rad fahrenden Kindern bringt das Jahr 2017 im Straßenverkehr eine Änderung mit sich. Kinder, die jünger als 8 Jahre alt sind, dürfen auf dem Rad nach wie vor den Fußgängerweg benutzen. Neu ist, dass auch die Eltern nun mit dem Kind auf dem Fußweg fahren dürfen – damit wird für die jungen Radfahrer eine sichere Fahrt ermöglicht, denn häufig waren Fußweg und Radweg so weit voneinander getrennt, dass die Kinder teilweise sehr auf sich alleine gestellt waren. Doch Achtung: Diese Regelung gilt nur für maximal ein Elternteil! Beide Elternteile dürfen nicht gleichzeitig mit dem Kind auf dem Fußweg fahren.
Kindern unter acht Jahren ist es mit Beginn des Jahres 2017 auch erlaubt, von der Fahrbahn baulich getrennte Radwege zu nutzen.

E-Bikes im Straßenverkehr

Der Trend der E-Bikes hat seit dem 30. November 2016 endlich den Weg in die Straßenverkehrsordnung gefunden: Mittlerweile gibt es Radwege, die mit einem Zusatzschild versehen sind, auf denen ein E-Bike abgebildet ist. Elektrofahrräder dürfen dann auf diesen Radwegen fahren, wenn sie nicht schneller als 25 km/h fahren können. S-Pedelecs, die schneller fahren, sind hier nach wie vor nicht erlaubt. Damit werden E-Bikes Mofas gleichgestellt.

Anordnung von Radwegen

Auch für die Anordnung von neuen Radwegen gibt es neue Regelungen ab 2017. So können benutzungspflichtige Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften und benutzungspflichtige Radfahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften mit dem neuen Jahr auch angeordnet werden, wo keine gesonderte Gefahrenlage besteht.

Verwirrung durch Änderungen

Grundsätzlich sollen die Fahrbedingungen von Fahrradfahrern innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften durch die neuen Regelungen deutlich verbessert werden. Viele Experten aus der Fahrradbranche befürchten jedoch, dass die Änderungen der Straßenverkehrsordnung zunächst Verwirrung mit sich bringen werden – so müssten sich auch Autofahrer darauf einstellen, dass die Ampel nun auch für Fahrradfahrer gilt. Auch Pedelecfahrer müssen beachten, dass die Zulassung für E-Bikes auf Radwegen nicht für das S-Pedelec gilt. Daher ist es wichtig, dass sich auch Autofahrer mit den Neuregelungen für Radfahrer auseinandersetzen. Der ADAC möchte dies ebenso wie der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) unterstützen, indem die eigenen Mitglieder über die Neuerungen informiert werden.

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