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E-Bike

Wann brauche ich eine Zulassung für mein E-Bike?

Fahrradreparatur.org Team
Verfasst von Fahrradreparatur.org Team
Zuletzt aktualisiert: 24. November 2016
Lesedauer: 5 Minuten
Wer sein Elektrofahrrad zu einem E-Bike umbaut oder selber zusammenbaut, muss eine Betriebserlaubnis vom TÜV bekommen. © OpenClipartvectors / pixabay.com

E-Bike, S-Pedelec, Pedelec. Die verschiedenen Vorschriften sind kaum bekannt, und doch macht es für Besitzer von Elektrofahrrädern durchaus einen Unterschied, was für ein Fahrzeug sie erwerben. Unter anderem ist es von der Motorleistung und von der Klassifizierung der Fahrzeuge abhängig, ob man eine Straßenzulassung für das E-Bike benötigt, ab welchem Alter und mit welchem Führerschein man fahren darf. Mehr zu den gesetzlichen Vorschriften erfahren Sie auf Fahrradreparatur.org

Inhaltsverzeichnis
  1. Das E-Bike anmelden oder nicht?
  2. Wie läuft eine E-Bike-Zulassung ab?
  3. Fazit


E-Bikes werden immer beliebter. Nicht wenige Menschen kaufen sich jedoch ein Elektrofahrrad, ohne genau zu wissen, was sie beachten müssen. In deutschsprachigem Raum hat sich für Fahrräder mit Elektromotor das englische Wort E-Bike durchgesetzt. Rein rechtlich gesehen sind aber die wenigsten davon im Gesetz als E-Bikes definiert, sondern gehören zu der Kategorie Pedelecs und werden als Fahrräder betrachtet. Der Unterschied zwischen E-Bikes, S-Pedelecs und Pedelecs entscheidet unter anderem, ob das E-Bike eine Straßenzulassung braucht.

Das E-Bike anmelden oder nicht?

Pedelecs machen in Deutschland zirka 95 Prozent der E-Bikes aus. Die Motorleistung beträgt bis zu 250 Watt. Die maximal erreichte Geschwindigkeit liegt bei 25 km/h, dann hört die Tretunterstützung auf. Dabei muss der Fahrer die ganze Zeit in die Pedale strampeln, denn der Elektromotor läuft ohne Bewegung nicht. Einige Pedelecs sind mit einer Anfahrtshilfe bis 6 km/h aufgerüstet, dennoch werden sie als Fahrräder definiert. Pedelecs brauchen keine Zulassung. Der Fahrer muss weder einen E-Bike-Führerschein besitzen noch einen Helm tragen. Auch gibt es für diese Art von E-Bike keine Altersbegrenzung, obwohl es empfohlen wird, Kinder unter 14 Jahren nicht fahren zu lassen, da sie die Kraft noch nicht einschätzen und dosieren können.
Anders verhält es sich bei S-Pedelecs. Bei diesen Fahrzeugen hört die Tretunterstützung erst bei 45 km/h auf. Die maximal erlaubte Motorleistung beträgt bis 500 Watt. Für S-Pedelecs braucht man eine Betriebserlaubnis, sowie eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA). Die Fahrer müssen mindestens 15 Jahren alt sein und benötigen einen Mofa-Führerschein (Führerschein der Klasse AM) Ein normaler PKW-Führerschein beinhaltet auch den AM-Führerschein. Zu beachten ist auch die Kennzeichenpflicht. Eine Helmpflicht gibt es seit 2013. Wichtig ist auch die Haftpflichtversicherung. Eine Versicherung mit Eigenbeteiligung ist schon für unter 100 Euro im Jahr möglich. Bei richtigen E-Bikes, die in Deutschland einen sehr kleinen Anteil der Elektrofahrräder ausmachen, funktioniert der Antrieb auch ohne Tretleistung. Die Motorleistung ist auch auf 500 W begrenzt, damit gelten sie ebenfalls als Mofas. Was die Zulassungspflicht und den gesetzlichen Rahmen angeht, unterscheiden sich E-Bikes von S-Pedelecs nicht. Auch hier ist eine Betriebserlaubnis notwendig.

UNSER TIPP:
Für normale Pedelecs ist keine Versicherung zwingend vorgeschrieben. Dennoch sollten Pedelec-Besitzer darüber nachdenken, trotzdem eine Police abzuschließen. Sie springt nicht nur bei Unfällen, Pannenschäden und Sturzschäden ein, sondern in manchen Tarifen auch bei Diebstahl, Vandalismus und Elektroschäden. Diese vergleichsweise kleine Investition schützt vor hohen Kosten im Ernstfall. Ihr Fachhändler kann Sie zu der für Ihre Bedürfnisse richtige Versicherung beraten.
 

Wie läuft eine E-Bike-Zulassung ab?

Beim Kauf eines S-Pedelecs oder eines E-Bikes bekommt man eine Betriebserlaubnis (BE) bzw. auf EU-Ebene, sowie eine Typgenehmigung. Die ist notwendig, um das Fahrzeug zu versichern. Sie gilt aber nur, wenn nichts am Fahrzeug verändert wird. Tunt man es im Nachhinein, muss man es von einer amtlichen Prüfstelle genehmigen lassen. Wer ohne eine gültige Betriebserlaubnis mit einem S-Pedelec oder einem E-Bike im Straßenverkehr unterwegs ist, riskiert Bußgelder und das Erlöschen der Versicherungsleistungen, was bei einem Unfall fatal sein kann.
Wer sein S-Pedelec selber baut, sein Fahrrad mit einem Elektromotor nachrüstet oder sein E-Bike schneller macht, so dass es zu einer anderen Kategorie gehört, benötigt ebenfalls eine Betriebserlaubnis. Der Ansprechpartner für die Zulassung von E-Bikes und S-Pedelecs sind in der Regel der TÜV oder DEKRA. Hat man das Fahrrad mit einem Elektromotor nachgerüstet, ist eine Einzelprüfung notwendig, wenn die Motorleistung 250 W übersteigt oder die Tretunterstützung nicht bei 25 km/h aufhört. Bei der Bauartrüfung werden die sicherheitsrelevanten Komponente wie Bremsen, Beleuchtung und Antrieb unter die Lupe genommen. Außerdem wird getestet, ob das Fahrzeug den mechanischen Belastungen standhält. Für komplette selbst gebaute Fahrzeuge ist diese Erlaubnis sehr kostspielig und schwer zu kommen. Es ist auf jeden Fall vorteilhaft, wenn man die Freigabe der Hersteller von Rahmen, Lenker, Felge und anderen Komponenten vorlegen kann.Im Handel sind verschiedene Umbausets für Pedelecs und Fahrräder erhältlich. Hier sind die Bremsen, die Steuerung und der Akku für einen stärkeren Motor entworfen und getestet. Dementsprechend leichter wird es, die TÜV Prüfung zu bestehen.

Fazit

Wer darüber nachdenkt, sich eine Elektrofahrrad anzuschaffen, sollte sich genau zwischen dem Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike informieren. Pedelecs benötigen keine Zulassung, S-Pedelecs und E-Bikes dagegen schon. Wer an dem Fahrzeug schraubt, Teile ersetzt oder den Motor tunt, macht unter Umständen aus einem Pedelec ein zulassungspflichtiges S-Pedelec oder E-Bike. Im besten Fall sollten Sie Umbauten mit einem Fachmann absprechen und sich bezüglich der gesetzlichen Vorschriften beraten lassen. Hier können Sie kompetente Ansprechpartner finden und sich unverbindliche Angebote einholen.

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