Wer gerade ein Elektrofahrrad erworben hat, möchte am liebsten sofort losfahren. Doch was ist mit dem Helm? Ob eine Helmpflicht besteht, hängt vom E-Bike-Modell und von seiner Motorleistung beziehungsweise technischen Voraussetzungen ab. Warum Sie jedoch ohnehin auf einen geeigneten Kopfschutz Wert legen sollten, lesen Sie auf Fahrradreparatur.org
Pedelec oder S-Pedelec? Wer sich zum ersten Mal ein E-Bike anschafft, kennt nicht unbedingt die Kategorie seines neuen Fahrzeugs. Die gesetzlichen Bestimmungen unterscheiden jedoch zwischen den verschiedenen Typen. Neben den Zulassungsvorschriften, ist die Helmpflicht für das Elektrofahrrad zu klären. Während für Pedelecs der Kopfschutz keine Pflicht ist, müssen Besitzer von schnelleren E-Bikes einen tragen.
Warum Sie nur in manchen Fällen einen Helm tragen müssen
Pedelecs sind die meist verbreiteten E-Bikes in Deutschland. Der Elektromotor springt nur an, wenn Sie aktiv in die Pedale treten. Bei 25 km/h schaltet er sich automatisch ab und Sie müssen ab dann nur mit der Kraft ihrer Beine weiterkommen. Eine Anfahrhilfe ist erlaubt, darf aber 6 km/h nicht überschreiten. Pedelecs sind im Straßenverkehrsgesetz als Fahrräder definiert. Das heißt unter anderem, dass Sie weder auf der Straße noch auf privaten Wegen einen Helm aufsetzen müssen. Auch eine Versicherungspflicht gibt es bei diesem Elektrofahrrad nicht.
S-Pedelec sehen optisch wie normale Pedelecs aus, dürfen aber schneller fahren. Mit der Motorunterstützung ist erst ab 45 km/h Schluss und die Leistung beträgt bis 500 W. Aus diesem Grund werden sie vom Gesetzgeber als Kleinkrafträder oder Mofa betrachtet. Als Fahrer brauchen Sie einen E-Bike Führerschein der Klasse M, der allerdings in der normalen PKW-Fahrerlaubnis bereits enthalten ist. Seit 2013 besteht außerdem eine Helmpflicht.
Wer sein Fahrrad mit einem Elektromotor nachrüstet, soll sich vor dem Umbau Gedanken machen, zu welcher Kategorie sein Fahrzeug am Ende zugeordnet wird. Die meisten Drahtesel lassen sich sowohl in Pedelecs als auch in S-Pedelecs und richtige E-Bikes umwandeln. Für nachträglich getunte Pedelecs gilt ebenfalls: übersteigt man mit Motorunterstützung 25 km/h, muss ein Helm getragen werden.
Der Helm rettet Leben
Die meisten E-Bike Fahrer in Deutschland besitzen einen Pedelec. Damit müssen sie keinen Kopfschutz tragen. Gerade an heißen Tagen im Sommer kann es verlockend sein, den Fahrtwind in den Nacken zu spüren und auf das lästige Schwitzen am Kopf zu verzichten. Dennoch ist E-Bike fahren ohne Helm nie eine gute Idee. Egal wie vorsichtig man ist, lauern an jeder Ecke Gefahren.
Die Anzahl der Unfälle auf deutschen Straßen ist zwar in den letzten Jahrzehnten prozentual gesunken, dennoch verunglücken täglich Menschen und werden zum Teil schwer verletzt. Zirka jeder zehnte Getötete im Straßenverkehr war 2015 ein Radfahrer, in den Städten sogar jeder vierte. Oft handelt es sich um Zusammenstöße mit abbiegenden PKWs, die zu 80 Prozent mit Verletzten enden. Pedelec Fahrer sind zusätzlichen Risiken ausgesetzt, weil sie durchschnittlich schneller fahren. Umso höher die Geschwindigkeit, desto schwerer fallen die potentiellen Schäden aus. Eine amerikanische Studie aus dem Jahr 2015, bei der die Daten von mehr als 6000 verunglückten Radfahrer eingeflossen sind, bestätigt die Annahme, dass Helmträger bei Stürzen und Kollisionen seltener schwer beschädigt werden. Das Risiko für schwere und tödliche Hirnverletzungen ist gegenüber ungeschützten Fahrern 60 Prozent kleiner. Eine weitere, deutsche Studie kommt zu dem Ergebnis, dass 80 Prozent der schweren Hirnverletzungen vermeidbar wären, wenn die Beteiligten einen Helm getragen hätten. Beim Aufprall nimmt die Schaumschutzschicht die Energie auf, die sonst auf Schädelknochen und Gehirn wirken würde. Auch harmlosere Verletzungen wie Kratzer und Platzwunden kommen seltener vor. Gerade nachts und während der dunklen Jahreszeit sorgen die Reflektoren und die Rücklichter am Helm außerdem für eine bessere Sichtbarkeit.
Helm ist allerdings nicht gleich Helm. Grundsätzlich müssen Fahrradhelme bis zu einem Geschwindigkeitsbereich von 20 bis 25 km/h schützen. Somit können sie auch von Pedelec-Fahrer getragen werden, ohne dass die Sicherheit darunter leidet. Anders sieht es bei S-Pedelec und E-Bike-Fahrer aus, die viel höher beschleunigen können und Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen. Hier bieten Radhelme keinen ausreichenden Schutz mehr. Motorradhelme erfüllen zwar die Sicherheitsnormen, stellen aber wegen mangelhafter Belüftung und hohem Gewicht keine gute Lösung dar. Mittlerweile bieten viele Fachhändler spezielle E-Bike-Helme an. Sie sind robuster als herkömmliche Fahrradhelme und umfassen einen größeren Kopfbereich. Gleichzeitig besitzen sie mehr Lüftungsschlitzen, damit die Fahrer beim Treten nicht allzu sehr ins Schwitzen geraten.